Ich arbeite eng zusammen und werden gefördert durch die Fachberatung Kindertagespflege. Sie ist ein Teil des Geschäftsbereiches Jugend des Landkreises Helmstedt.

Alle interessierten Eltern aus dem Landkreis Helmstedt, die Ihre Kinder in der Kindertagespflege betreuen wollen, können sich dort informieren. 

Eltern aus den benachbarten Landkreisen und Städten können bei zuständigen Jugendämtern Informationen anfordern.

 

Bei einer staatlich geförderten Kindertagespflege gibt es eine Bezuschussung vom Jugendamt. Der staatlich geförderte Anteil ist von Kommune zu Kommune verschieden hoch. Maßgebend ist Wohnort des Kindes. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (also die Jugendämter) legen fest, wie hoch der Verdienst ist. Danach richtet sich dann auch die Kostenhöhe der Eltern.

1.      Das Jugendamt zahlt die Tagesmutter. 

2.     Die Eltern zahlen einen gewissen Kostenbeitrag ans Jugendamt (Elternbeitrag). Dieser ist abhängig von Einkommen und Situation der Familie. 

3.    Als Einkommensnachweis braucht das Jugendamt die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen der Eltern.  

4.    Zudem geben die Eltern die Anzahl der gewünschten Betreuungsstunden an. 

5.   Was die Eltern nun tatsächlich ans Jugendamt zahlen müssen, erfahren diese in einer Mitteilung vom Jugendamt (Bescheid). 

6.   Die Eltern überweisen dann die Elternbeiträge immer direkt an das Jugendamt, nicht an die Tagespflegeperson.